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Lehrte, Iltener Straße (K 139), Ausbau der Ortsdurchfahrt
Die Straßenbaulast für die Fahrbahn und die abschnittsweise vorhandenen Radwege liegen bei der Region Hannover, die Gehwege, Park- und Grünflächen liegen in der Baulast der Stadt Lehrte. Dementsprechend handelt es sich bei der vorliegenden Planung um eine gemeinschaftliche Planung der Stadt Lehrte und der Region Hannover. Gemeinsam mit der Maßnahme wird der Regenwasserkanal durch den Eigenbetrieb Stadtentwässerung erneuert.
Der Querschnitt der Straße wird größtenteils neu geordnet, der Radverkehr wird zukünftig auf der Fahrbahn geführt. Die geplanten Maßnahmen sind im Folgenden abschnittsweise kurz beschrieben.
Straßenraum südlich vom Knotenpunkt Iltener Straße / Südring / Westring
In diesem Abschnitt ist grundsätzlich eine Sanierung der Deckschicht ausreichend. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen vorgesehen. Am Ortseingang ist die Umgestaltung der vorhandenen Mittelinsel in eine Querungsstelle für den Radverkehr geplant. In Fahrtrichtung Lehrte werden die Radfahrenden vom gemeinsamen Geh- und Radweg außerorts über eine Rampe auf die Fahrbahn geleitet. Zwischen Am Sülterberg und Sauerweg wird der vorhandene Grün-/Pflasterstreifen zwischen Fahrbahn und Gehweg durch eine zweireihige Rinne mit angrenzendem Hochbord ersetzt, der Gehweg wird erneuert. Südlich der Einmündung Sauerweg ist eine Mittelinsel als Querungshilfe für den fußläufigen Verkehr über die Iltener Straße geplant, so dass die barrierefrei geplante Bushaltestelle „Sauerweg“ in Fahrtrichtung Ilten sicher erreicht werden kann. Auf dem gesamten Abschnitt südlich des Knotenpunktes mit dem Süd- und Westring wird in Fahrtrichtung Ilten ein Schutzstreifen markiert. In Fahrtrichtung Lehrte werden die Radfahrenden im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt, dies wird durch die Markierung von Piktogrammen verdeutlicht.
Knotenpunkt Iltener Straße / Südring / Westring
Der Knotenpunkt Iltener Straße/Südring/Westring wird zu einem Kreisverkehr umgestaltet. In allen vier Knotenpunktarmen sind Mittelinseln berücksichtigt, die dem fußläufigen Verkehr als Aufstellfläche im Zuge der mit Fußgängerüberwegen ausgestatten Querung dienen. Für die Linksabbiegenden Radfahrenden in die „kleine“ Iltener Straße und die Köthenwaldstraße werden die Mittelinseln verlängert und Aufstellflächen für den linksabbiegenden Radverkehr geschaffen. Innerhalb des Kreisverkehrs werden die Radfahrenden im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt, dies wird mit Piktogrammen verdeutlicht.
Straßenraum nördlich vom Knotenpunkt Iltener Straße / Südring / Westring
Nördlich vom Knotenpunkt ist eine vollständige Erneuerung des Fahrbahnaufbaus geplant und der Querschnitt wird neu geordnet. In beiden Fahrtrichtungen wird ein Schutzstreifen für den Radverkehr markiert. Für den fußläufigen Verkehr sind beidseitig Gehwege vorgesehen. Sofern die vorhandene Straßenraumbreite ausreicht, sind zwischen Fahrbahn und Gehweg Grünflächen vorgesehen. Bei einer Grünstreifenbreite von mindestens 2,40 m sind innerhalb der Grünflächen Parkstände berücksichtigt. In den Grünflächen am südöstlichen Fahrbahnrand werden Bäume neu gepflanzt. Am nordwestlichen Fahrbahnrand ist aufgrund des vorhandenen Leitungsbestand keine Baumpflanzung berücksichtigt. Die im Abschnitt vorhandenen Bushaltestellen „Hardenbergstraße“ und „Iltener Straße“ werden an den neuen Fahrbahnquerschnitt angepasst und nach aktuellem Standard der Region Hannover barrierefrei ausgebaut. An der Haltestelle „Hardenbergstraße“ ist eine neue lichtsignalgeregelte Fußgängerquerung vorgesehen. Im Nahbereich der Haltestelle „Iltener Straße“ wird die Einmündung Feldstraße zukünftig vollsignalisiert und an allen drei Armen eine signalisierte Querung für den Fußverkehr hergerichtet. Weitere Querungsmöglichkeiten für den fußläufigen Verkehr sind an der Südstraße und an der Grünzugverbindung „Alter Bahndamm“ vorgesehen. An der Südstraße ist eine Lichtsignalanlage mit getrennten Furten für den Fuß- und Radverkehr vorgesehen. Die vorhandene Mittelinsel im Verlauf der Grünzugverbindung wird vergrößert, so dass die Trennung der Aufstellflächen für den Fuß- und Radverkehr möglich ist.
Zeitplan die Region Hannover ein Genehmigungsverfahren durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss liegt seit Juli 2025 vor. Im September 2025 hat die Region Hannover einen Förderantrag im Rahmen des N-GVFG gestellt. Bei positivem Förderbescheid ist die Bauvorbereitung in 2026 möglich.
