Corona-Pandemie Kinderfreizeitbonus

Um Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen, bekommen diese ab August einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind ausgezahlt.
Der Bonus kann individuell für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden.

Weitere Informationen/ Vorraussetzungen entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Link....

 

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/kinderfreizeitbonus

 

Mit dem Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro je Kind werden Familien unterstützt, die wenig finanziellen Spielraum haben und die auf eine lange Zeit mit teils harten Einschränkungen während der Corona-Pandemie zurückblicken. Den Kinderfreizeitbonus erhalten minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien und Familien mit kleinen Einkommen, die im August 2021 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Bundesversorgungsgesetz, den Kinderzuschlag oder das Wohngeld beziehen. Er kann insbesondere für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden.

Der Kinderfreizeitbonus wird in der Regel automatisch ohne Antrag ab August 2021 ausgezahlt. Familien mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe erhalten ihn von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.