Weitere städtebauliche Satzungen und Gestaltungssatzungen

Neben den Bauleitplänen besteht die Möglichkeit, anhand unterschiedlicher Satzungstypen, die Bebaubarkeit von Grundstücken zu steuern. Das Baugesetzbuch regelt, dass innerhalb der „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“, dem sogenannten Innenbereich, grundsätzlich gebaut werden darf, der Außenbereich ist dagegen von Bebauung möglichst freizuhalten.

 

Innenbereichssatzungen

Mit einer so genannten Innenbereichssatzung kann die Stadt Lehrte die Grenze des „im Zusammenhang bebauten Ortteils“ bestimmen. Eine solche Satzung regelt somit die räumliche Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich durch eine Linie, die zumeist den gesamten Ortsteil umschließt. Innerhalb dieser Grenze sind Bauvorhaben zulässig, wenn sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

Die Aufstellung einer solchen Satzung erfolgt in einem förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs.

Innerhalb des Stadtgebiets von Lehrte bestehen Innenbereichssatzungen für den Ortsteil Kolshorn sowie Klein-Kolshorn.

Hier können Sie die Satzungen einsehen: Innenbereichssatzung Kolshorn-Klein Kolshorn

 

Gestaltungssatzungen / Örtliche Bauvorschriften

Mittels örtlicher Bauvorschriften (ÖBV) kann die Stadt Lehrte die Gestaltung von Gebäuden (z.B. Dachform, Materialien, Farben), von Werbeanlagen und auch die Gestaltung von Freibereichen (z.B. Einfriedigungen, Begrünung) regeln. Örtliche Bauvorschriften werden deshalb häufig auch als Gestaltungssatzung bezeichnet.

Diese Vorschriften können verbunden mit einem Bebauungsplan oder als gesonderte Satzung vom Rat der Stadt beschlossen werden. Gesetzliche Grundlage bildet die Niedersächsische Bauordnung in Verbindung mit dem Baugesetzbuch. Für die Aufstellung einer solchen Satzung gelten die gleichen Verfahrensabläufe wie bei der Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen.

In vielen Bebauungsplänen der Stadt Lehrte ist eine örtliche Bauvorschrift aufgenommen worden, um bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten zu verwirklichen.

Innerhalb der Ortschaft Sievershausen gilt eine örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung des Orts- und Straßenbildes im Alten Dorf.

Den Inhalt der Satzung einschließlich der Begründung und den aktuellen Geltungsbereich der Satzung finden Sie hier:

ÖBV Sievershausen

Begründung Teilaufhebung ÖBV Sievershausen

Planunterlage Teilaufhebung ÖBV Sievershausen