Bebauungsplan Nr. 03/20 „Naturfreundehaus Grafhorn“ im Ortsteil Arpke mit örtlicher Bauvorschrift

Der Rat der Stadt Lehrte hat in seiner Sitzung am 29.11.2023 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes beschlossen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung können die Entwürfe der Bauleitpläne, die dazugehörigen Begründungen mit Umweltberichten sowie die vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen von jedermann eingesehen werden.

Ziel und Zweck der Planung des Bebauungsplanes Nr. 03/20 „Naturfreundehaus Grafhorn“ in Arpke mit örtlicher Bauvorschrift ist, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Naturfreundehauses Grafhorn zu schaffen.

Die Unterrichtung erfolgt durch Aushang der Planunterlagen in der Zeit vom 04.03.2024 bis einschließlich 08.04.2024 an der Bekanntmachungstafel im Erdgeschoss des Rathauses, Bürgerbüro, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte, während der dortigen Sprechzeiten. Auskünfte zu den Planunterlagen erteilt der Fachdienst Stadtplanung während der Sprechzeiten der Verwaltung und nach telefonischer Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten, auch Kinder und Jugendliche, die Planunterlagen einsehen, sich an oben genannter Stelle über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte unter Angabe von Namen und Adresse an die

Stadt Lehrte, Fachdienst Stadtplanung, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte oder auch online unter bauleitplanung@lehrte.de.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die oben genannten Planunterlagen werden zusätzlich ins Internet unter folgender Adresse auf der Homepage der Stadt Lehr-te https://www.lehrte.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung.html eingestellt.

Es sind umweltbezogene Informationen zu folgenden Schutzgütern verfügbar:

-        Mensch: insbesondere Informationen zur Abschätzung der verkehrlichen Auswirkungen auf das Umfeld (Verkehrsuntersuchung), Gesundheit und Erholung (Umweltbericht)

-        Tiere / Pflanzen: Informationen insbesondere zu Biotoptypen, Amphibien, Fledermäusen und Brutvögeln (Umweltbericht inkl. Artenschutzfachlicher Untersuchung)

-        Boden: insbesondere Informationen zu Flächenversiegelung und Kompensation (Umweltbericht)

-        Wasser: insbesondere Informationen zu Grund- und Oberflächenwasser und Versickerung (Umweltbericht)

-        Klima / Luft: insbesondere Informationen zu Auswirkungen auf das Lokalklima (Umweltbericht)

-        Landschaft: insbesondere Informationen zu Eingriff in das Landschaftsbild (Umweltbericht)

-        Kulturelles Erbe: insbesondere Informationen zu kulturhistorischen Landschaftselementen (Umweltbericht)

sowie außerdem folgende umweltbezogene Stellungnahmen:

-        Region Hannover (09.01.2023 und 26.01.2023) insbesondere zu Naturschutz und Waldbelangen, Trinkwassergewinnung, Natur und Landschaft, Gewässerschutz und Brandschutz

-        LGLN Hannover / Hameln, Kampfmittelbeseitigungsdienst (07.12.2022) zu Kampfmittelbeseitigung und Luftbildauswertung

-        Forstamt Fuhrberg (17.01.2023) insbesondere zu Boden- / Flächeninanspruchnahme, Waldbelange

-        Stadtwerke Lehrte (03.01.2023) zur Stromversorgung mit PV-Anlagen

-        Wasserverband Peine (03.01.2023) insbesondere zur Trinkwasserversorgung

-        Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (29.12.2022) zur verkehrlichen Erschließung der Abfallwirtschaft

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Lehrte deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 S. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB).

Alle Unterlagen geben lediglich den derzeitigen Verfahrensstand wieder und können sich im weiteren Verfahren noch ändern. Sie sind nicht rechtsverbindlich.

Die Stadt Lehrte informiert, dass gem. Europäischer Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) personenbezogene Daten wie Name, Adresse sowie Email-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und unbefristet gespeichert werden.

Folgende Dokumente zum Bebauungsplanes Nr. 03/20 „Naturfreundehaus Grafhorn“ in Arpke mit örtlicher Bauvorschrift stehen im Rahmen der öffentliche Auslegung zur Verfügung:

Bekanntmachung

Abwägung

Planzeichnung

Begründung

Umweltbericht und Teil B der Begründung

Verkehrsuntersuchung

Freiflächenkonzept

 

Lehrte, den 21.02.2024

DER BÜRGERMEISTER

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt: