Starkregen
ALLGEMEINES
Die Starkregenhinweiskarte ist im Auftrag der Region Hannover erstellt worden. Die Karte stellt die maximalen Wasserstände dar, die bei einem außergewöhnlichen Starkregen (40 mm/h) auftreten können. Der Berechnung der Wasserstände liegt ein Modell für die Regen- und Oberflächenbeschaffenheit zugrunde. Das Modell ist lediglich eine Annäherung an die Realität. Die beobachteten Wasserstände können von den berechneten abweichen. In welchem Zeitraum, die maximalen Wasserstände erreicht werden, ist von vielen Faktoren abhängig und kann aus der Karte nicht entnommen werden. Die Wasserstände werden bei einem außergewöhnlichen Starkregenereignis nicht nennenswert durch die Kanalisation beeinflusst. Daher ist die Kanalisation bei dem der Starkregengefahrenkarte der Region Hannover zugrunde liegendem Modell nicht berücksichtigt.
DETAILAUSKUNFT
Sie sind ein Grundstücks- oder Hauseigentümer und möchten eine Detailauskunft zu den Wasserständen auf Ihrem Grundstück haben?
Bitte senden Sie uns an die Mailadresse starkregen@se-lehrte.de einen Nachweis in Form eines Grundbuchauszuges oder eines Steuerbescheides, dass Sie der Eigentümer sind.
Sie bekommen die Detailauskunft auch, wenn Sie eine unterschriebene Einverständniserklärung des Eigentümers mit entsprechenden Nachweisen des Eigentums uns per Mail vorlegen. Die Detailauskunft ist kostenlos.
HANDLUNGEMPFEHLUNGEN
Jede/r Grundstückseigentümer/in, die/der durch die Auswirkungen von Starkregen betroffen sein kann, hat geeignete Vorsorgemaßnahmen zur Schadensminderung zu treffen. Dies gehört zu allgemeinen Sorgfaltsplichten, die das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 5 (2) vorschreibt.
Bei Starkregenereignissen fließt das Gros des Regenwassers oberflächlich über Straßen und Grundstücke ab. Da der Fließweg naturgemäß von höherliegendem Gelände zu den Tiefpunkten gerichtet ist, steigt in Mulden, Senken und Unterführungen der Wasserstand schnell an. Das Wasser kann durch Fenster und Türen, durch Außenwände oder durch Rückstau aus der Kanalisation ins Gebäude eindringen. Bauliche Vorsorgen am Grundstück und Gebäude sowie Rückstausicherungen können vor eindringendem Wasser schützen. Wichtig ist zu beachten, dass nach § 37 des WHG der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers nicht zum Nachteil eines Nachbargrundstücks verändert werden darf. Das bedeutet, dass die Schutzmaßnahmen auf Ihrem Grundstück, die Situation Ihrer Nachbarn nicht verschlimmern dürfen.
Vorbeugende Maßnahmen können die Gefahren, die aus Starkregenereignissen entstehen können, nicht in Gänze eliminieren. Es ist wichtig, dass jede/r Einzelne sich über die Verhaltensregeln informiert!
Unter der folgenden Rubrik INFORMATIONEN ZU SCHUTZMAßNAHMEN finden Sie Informationsmaterial zu vorbeugenden Maßnahmen auf Ihrem Grundstück und am Gebäude sowie zu den Verhaltensregeln vor, während und nach einem Starkregenereignis.
Ergänzend dazu empfehlen wir, sich vor Ort von Fachleuten zu Ihren persönlichen Vorsorgemöglichkeiten beraten zu lassen.
INFORMATIONEN ZU SCHUTZMAßNAHMEN
https://www.starkregengefahr.de/
https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/Risikomanagement/Baulicher-Bevoelkerungsschutz/Schutz-vor-Naturgefahren/Starkregen/starkregen.html
https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Umwelt-Nachhaltigkeit/Wasser-Abwasser/Abwasser/Stadtentw%C3%A4sserung-Hannover/Hochwasserschutz/Allgemeine-Informationen/Die-Starkregenauskunft-Hannover