Soziale Sicherung

Jeder kann in eine schwierige soziale Notlage geraten!

Die angebotenen Hilfen und Unterstützungsleistungen des Fachdienstes Soziales der Stadt Lehrte reichen über Hilfe zum Lebensunterhalt und Wohngeld bis zur Grundsicherung.

Bei Krankheit kann unter Umständen Unterstützung in Form von Hilfen zur Gesundheit oder Hilfe zur Pflege beantragt werden.

Darüber hinaus finden Sie hier Beratung bei drohender Wohnungslosigkeit oder wenn Sie sich in einer schwierigen Lebenslage befinden.

Auch Menschen mit Behinderung oder körperlicher Beeinträchtigung werden hier beraten. Die Antragsstellung auf Eingliederungshilfe erfolgt ausschließlich bei der Region Hannover.

Selbstverständlich bekommen auch Geflüchtete hier Beratung und Unterstützung.

Fragen zu diesen komplexen Themenbereichen beantworten Ihnen gerne die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in einem persönlichen Gespräch.

Für die erste Kontaktaufnahme steht Ihnen die Information des Fachdienstes Jugend und Soziales unter der Telefonnummer 05132 505 3203 zur Verfügung.

 

Hier finden Sie eine Übersicht der einzelnen Sozialhilfe-Leistungen:

 

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Ausländerinnen und Ausländer, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland und deshalb auch keine Ansprüche auf Sozialhilfe (SGB XII) oder auf Leistungen ...
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Hilfe zur Pflege ambulant oder stationär

Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur ...
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Hilfen zur Gesundheit

Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit ...
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Hilfe in besonderen Lebenslagen

 Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt (allgemeine Sozialhilfe) und der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung können als Hilfe in besonderen Lebenslagen auch Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden. Sie ...
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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen. Wenn Sie jünger als 65 Jahre und erwerbsfähig sind, wenden ...
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