Bildung und Teilhabe (BuT)

Bildungs- und Teilhabepaket – Zuschüsse für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zur Teilnahme an Bildungs-, Sport-, Kultur- und Freizeitangeboten

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützt Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, um an Angeboten aus den Bereichen Bildung, Sport, Kultur und Freizeit gleichberechtigt teilzunehmen. Ebenfalls anspruchsberechtigt können junge Erwachsene unter 25 Jahren sein, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch, wenn folgende Sozialleistungen erbracht werden:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
  • Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
  •  Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
  • Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)

Familien mit geringem Einkommen ohne Anspruch auf Sozialleistungen (Bedarfsauslösung), die jedoch den Bedarf des Kindes aus eigenen finanziellen Mitteln nicht decken können, können ebenfalls anspruchsberechtigt sein.


Im Sozialleistungsbezug wird im Wesentlichen auf eine gesonderte Beantragung der Bildungs- und Teilhabeleistungen verzichtet. Das heißt, dass das Sozialamt nach Bewilligung der Sozialleistung automatisch den BuT- Antrag an das Servicebüro der Region Hannover richtet. Lediglich für die Lernförderung ist weiterhin ein gesonderter Antrag notwendig.


BuT setzt sich aus Geld- und Sachleistungen zusammen. Beispielsweise werden bei ein- und mehrtägigen Ausflügen von Schulen, Kitas und Kindertagespflege die Kosten übernommen. Der persönliche Schulbedarf wird mit einer halbjährigen Zahlung abgedeckt. Auch die Mitgliedschaft im Sportverein oder der Musikschulunterricht wird bezuschusst. Teilweise ergeht eine Direktzahlung an den Anbieter oder es wird ein Gutschein ausgestellt.
Eine detaillierte Auflistung der Bereiche entnehmen Sie bitte der Homepage der Region Hannover. Bei Fragen können Sie auch das BuT-Servicebüro anrufen : https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Soziales/Sozialleistungen-weitere-Hilfen/Bildungs-und-Teilhabepaket

 

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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Ausländerinnen und Ausländer, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland und deshalb auch keine Ansprüche auf Sozialhilfe (SGB XII) oder auf Leistungen ...
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Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur ...
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Hilfe in besonderen Lebenslagen

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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

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