Einzelhandelskonzept

Der Rat der Stadt Lehrte hat am 01.02.2023 die Fortschreibung des kommunalen Einzelhandelskonzept für Lehrte als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Dies soll als Leitfaden zur Steuerung der zukünftigen Einzelhandelsentwicklungen in Lehrte dienen.

Das kommunale Einzelhandelskonzept trifft hierbei u.a. Aussagen zur Nahversorgungssituation in der Gesamtstadt einschließlich der Ortsteile, zur Einzelhandelssituation der Innenstadt Lehrte als zentraler Versorgungsbereich sowie zum sonstigen Stadtgebiet und zu den sogenannten Sonderstandorten Einzelhandel. Darüber hinaus beinhaltet das Einzelhandelskonzept das Zentrenkonzept Lehrte, eine Sortimentsliste für Lehrte sowie Ansiedlungs- und Entwicklungsstrategien. Abschließend werden die Ergebnisse der Befragungsbausteine dargelegt.

Die Endfassung des Einzelhandelskonzeptes können Sie hier einsehen:

Einzelhandelskonzept,  Endbericht