14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte „Am Stadtpark/Pflegeeinrichtung“
Der Rat der Stadt Lehrte hat in seiner Sitzung am 21.09.2022 die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte „Am Stadtpark/Pflegeeinrichtung“ in Lehrte beschlossen.
Des Weiteren hat der Rat der Stadt Lehrte zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Unterrichtung erfolgt durch Aushang der Planunterlagen in der Zeit vom 07.11.2023 bis einschließlich 08.12.2023 an der Bekanntmachungstafel im Erdgeschoss des Rathauses, Bürgerbüro, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte. Auskünfte zu den Planunterlagen erteilt der Fachdienst Stadtplanung während der Sprechzeiten der Verwaltung und nach telefonischer Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten, auch Kinder und Jugendliche, die Planunterlagen einsehen, sich an o. g. Stelle über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte unter Angabe von Name und Adresse an die Stadt Lehrte, Fachdienst Stadtplanung, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte oder auch online unter bauleitplanung@lehrte.de.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die Planunterlagen werden zusätzlich ins Internet unter folgender Adresse auf der Homepage der Stadt Lehrte eingestellt: https://www.lehrte.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung.html .
Alle Unterlagen geben lediglich den derzeitigen Verfahrensstand wieder und können sich im weiteren Verfahren noch ändern. Sie sind nicht rechtsverbindlich.
Die Stadt Lehrte informiert, dass gem. Europäischer Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) personenbezogene Daten wie Name, Adresse sowie Email-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und unbefristet gespeichert werden.
Ziel und Zweck der 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte „Am Stadtpark/Pflegeeinrichtung“ in Lehrte ist die Darstellung von Wohnbauflächen.
Lehrte, 18.10.2023 Der Bürgermeister
Folgende Dokumente zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes stehen im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur Verfügung:
Begründung zum Flächennutzungsplan
Geltungsbereich des Flächennutzungsplan
Geltungsbereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte „Am Stadtpark/Pflegeeinrichtung“ in Lehrte: