Auslegung18. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte „Am Ortfelde“ in Steinwedel

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Rat der Stadt Lehrte hat in seiner Sitzung am 19.06.2024 die Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lehrte „Am Ortfelde“ in Steinwedel beschlossen.

Des Weiteren hat der Rat der Stadt Lehrte zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die 18. Änderung des Flächennutzungsplans soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes. Gegenstand der Änderung ist die Verlagerung der im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Grünfläche an den Ortsrand des Plangebietes.

Die Unterrichtung erfolgt durch Aushang der Planunterlagen in der Zeit vom 08.07. bis einschließlich 16.08.2024 an der Bekanntmachungstafel im Erdgeschoss des Rathauses, Bürgerbüro, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte sowie in der Verwaltungsnebenstelle Steinwedel, Ramhorster Straße 21, 31275 Lehrte. Auskünfte zu den Planunterlagen erteilt der Fachdienst Stadtplanung während der Sprechzeiten der Verwaltung und nach telefonischer Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten, auch Kinder und Jugendliche, die Planunterlagen einsehen, sich an oben genannter Stelle über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte unter Angabe von Name und Adresse an die Stadt Lehrte, Fachdienst Stadtplanung, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte oder auch online unter bauleitplanung@lehrte.de.

Zusätzlich sind die Unterlagen in dem oben genannten Zeitraum im Internet unter https://www.lehrte.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung.html sowie in dem zentralen Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Lehrte deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 S. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB).

Alle Unterlagen geben lediglich den derzeitigen Verfahrensstand wieder und können sich im weiteren Verfahren noch ändern. Sie sind nicht rechtsverbindlich.

Die Stadt Lehrte informiert, dass gem. Europäischer Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) personenbezogene Daten wie Name, Adresse sowie Email-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und unbefristet gespeichert werden.

Lehrte, den 24.06.2024

DER BÜRGERMEISTER

Begründung Entwurf

Planzeichnung Entwurf

Der Änderungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lehrte „Am Ortfelde“ in Steinwedel ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt: