Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der K 139 (Iltener Straße) in der Ortsdurchfahrt Lehrte

Der Fachbereich Verkehr der Region Hannover als zuständige Straßenbaubehörde hat gemäß § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) - i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) - für das o.a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die Region Hannover plant den Ausbau der K 139 – Iltener Straße – auf einer Länge von 1,76 km zwischen dem Ortseingang und der Einmündung zur B 443 (Berliner Allee/ Sehnder Straße). Neben der grundhaften Erneuerung werden im Zuge der Baumaßnahme die Erneuerung und Verbreiterung des vorhandenen fahrbahnbegleitenden Geh- und Radweges, die Umgestaltung von Bushaltestellen, der Ein- bzw. Umbau von Fahrbahnteilern, die Umgestaltung des Knotenpunktes Iltener Straße/Südring/Westring zu einem Kreisverkehr, die Verengung von Straßeneinmündungen sowie die Erneuerung des Regenwasserkanals vorgesehen. Kostenträger für diese Baumaßnahme sind die Region Hannover, die Stadt Lehrte bzw. die Stadtwerke Lehrte.

Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Bei der Umsetzung des Bauvorhabens erfolgen keine weiteren Eingriffe in den Naturhaushalt, so dass Kompensationsmaßnahem entbehrlich sind. Grundeigentum wird nicht benötigt.

Für die Veröffentlichung im Internet gilt § 27 b des Verwaltungsverfahrensgesetzes Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt demnach in der Zeit vom 16. September 2024 bis zum 30. September 2024 einschließlich im Internet auf www.lehrte.de/de/planfeststellungsverfahren.html sowie www.bekanntmachungen.region-hannover.de zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Als zusätzliches Informationsangebot bietet die Region Hannover im o.g. Zeitraum gemäß § 27 b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VwVfG die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen bei der Stadt Lehrte an. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) und ein Merkblatt zur Information über das Verfahren liegen im o.g. Zeitraum im Bürgerbüro, Stadt Lehrte, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte

während der folgenden Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus:

Tage von - bis
montags und dienstags 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
mittwochs 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
donnerstags 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
freitags 8.00 – 13.00 Uhr

Die vorliegenden Planunterlagen enthalten neben einem Merkblatt zur Planfeststellung sowie den Informationen zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren: Erläuterungsbericht, Übersichtskarte, Übersichtslageplan, Lagepläne, Übersichtslagepläne zur Ver- und Entsiegelung, Übersichtslageplan Baumsicherung, Regelungsverzeichnis, Ausbauquerschnitte, Leitungsbestandspläne, Immissionstechnische Untersuchungen (Schalltechnisches Gutachten) und Umweltfachliche Untersuchungen.

1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 14.10.2024 einschließlich, bei der Region Hannover - Team Baurecht und Fachaufsicht, Höltystraße 17 in 30171 Hannover - (Anhörungsbehörde) oder bei der Stadt Lehrte, Fachdienst Stadtplanung, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Alternativ können Einwendungen per E-Mail an folgende Adresse gesandt werden: bauleitplanung@lehrte.de. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, gemäß § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG für das Verwaltungs- und Klageverfahren ausgeschlossen. Dies gilt auch für Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.

2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans.

3. Im Einzelfall kann die Anhörungsbehörde von der Durchführung eines Erörterungstermins gemäß § 38 Abs. 4 Nr. 5 NStrG absehen. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn sich Einwendungen durch Zusagen des Vorhabensträgers erledigt haben oder aber erkennbar ist, dass Gegensätze nicht mehr außerhalb einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung befriedet werden können. Der Verzicht auf den Erörterungstermin steht im pflichtgemäßen Ermessen der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.

Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

7. Vom Beginn der Auslegung des Plans treten die Anbaubeschränkungen nach § 24 Abs. 4 NStrG und die Veränderungssperre nach § 29 Abs. 1 NStrG in Kraft.

8. Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o.g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Region Hannover - Team 63.01 Baurecht und Fachaufsicht, Höltystr. 17, 30171 Hannover, E-Mail: 63.01.Planfeststellung@region-hannover.de) erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um die Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c) DSGVO. Weitere Informationen finden Sie unter: U 0 Merkblatt zum Datenschutz.

Im Auftrag

Bollwein

Folgende Dokumente vom Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der K 139 (Iltener Straße) in der Ortsdurchfahrt Lehrte stehen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Verfügung:

U 00 Allgemeine Unterlagen
U 0 - Deckblatt
U 0 - Inhaltsverzeichnis
U 0 - Merkblatt zum Datenschutz
U 0 - Merkblatt zur Planfeststellung
U 01 Erläuterungsbericht
U 1 - Erläuterungsbericht
U 02 Übersichtskarte
U 2 - Übersichtskarte
U 03 Übersichtslagepläne
U 3 - Übersichtslageplan Blatt 1
U 3 - Übersichtslageplan Blatt 2
U 05 Lagepläne
U 5 - Lageplan Blatt 1
U 5 - Lageplan Blatt 2
U 5 - Lageplan Blatt 3
U 5 - Lageplan Blatt 4
U 5 - Lageplan Blatt 5
U 5 - Lageplan Blatt 6
U 5 - Lageplan Blatt 7
U 5 - Lageplan Blatt 8
U 5 - Lageplan Blatt 9
U 09 Maßnahmenpläne
U 9.1 - Flächen Ver-_Entsiegelung Bestand Blatt 1
U 9.1 - Flächen Ver-_Entsiegelung Bestand Blatt 2
U 9.2 - Flächen Ver-_Entsiegelung Planung Blatt 1
U 9.2 - Flächen Ver-_Entsiegelung Planung Blatt 2
U 9.3 - Baumsicherung Blatt 1
U 9.3 - Baumsicherung Blatt 2
U 11 Regelungsverzeichnis
U 11 - Regelungsverzeichnis
U 11 Regelungsverzeichnis Titelblatt
U 14 Ausbauquerschnitte
U 14 - Ausbauquerschnitt 1-1 Blatt 1
U 14 - Ausbauquerschnitt 2-2 Blatt 2
U 14 - Ausbauquerschnitt 3-3 Blatt 3
U 14 - Ausbauquerschnitt 4-4 Blatt 4
U 14 - Ausbauquerschnitt 5-5 Blatt 5
U 14 - Ausbauquerschnitt 6-6 Blatt 6
U 14 - Ausbauquerschnitt 7-7 Blatt 7
U 14 - Ausbauquerschnitt 8-8 Blatt 8
U 14 - Ermittlung Belastungsklasse Blatt 9
U 16 Sonstige Pläne
U 16.1 - Detailplan Grünfläche Blatt 1
U 16.3 - Leitungstrassen Blatt 1
U 16.3 - Leitungstrassen Blatt 2
U 16.3 - Leitungstrassen Blatt 3
U 16.3 - Leitungstrassen Blatt 4
U 16.3 - Leitungstrassen Blatt 5
U 16.3 - Leitungstrassen Blatt 6
U 16.3 - Leitungstrassen Blatt 7
U 16.3 - Leitungstrassen Blatt 8
U 16.3 - Leitungstrassen Blatt 9
U 17 Immissionstechnische Untersuchungen
U 17 - Schalltechnisches Gutachten
U 18 Wassertechnische Untersuchungen
U 18 - Wassertechnische Untersuchung
U 19 Naturschutzfachliche Unterlagen
U 19 - Naturfachliche Untersuchung
UVP-Vorprüfung
UVP-Prüfkatalog