Öffentlichkeitsbeteiligung

In den Bauleitplanverfahren haben Sie im Rahmen der so genannten Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit, zu den städtebaulichen Zielsetzungen und Planinhalten Stellung zu nehmen und sich hiermit aktiv am Planungsprozess zu beteiligen. In der Regel handelt es sich um zwei Konkretisierungsstufen:

In der "frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit" wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planungsalternativen und voraussichtliche Auswirkungen der Planung informiert. Sie haben die Gelegenheit, sich die Inhalte der Planung erörtern zu lassen und sich zu äußern.

Bei der "öffentlichen Auslegung" wird der förmliche Entwurf des Bauleitplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Sie haben die Möglichkeit im Auslegungszeitraum Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können jedoch bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben

Während der jeweiligen Fristen können Sie Ihre Stellungnahme unter Angabe von Name und Adresse abgeben. Sie können Ihre Stellungnahme in schriftlicher Form an die Stadt Lehrte, Fachdienst Stadtplanung, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte richten oder online unter bauleitplanung@lehrte.de. Klicken Sie dafür bitte hier: Regelverfahren

Für Fragen zu den jeweiligen Plänen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Stadtplanung gerne zur Verfügung. Die Anprechpartner finden Sie unter den weiterführenden Informationen in der rechten Spalte.

Zu den folgenden Planverfahren kann derzeit eine Stellungnahme abgegeben werden. Unter den angegebenen Plänen finden Sie Informationen und die jeweils ausliegenden Unterlagen.

Die Bebauungspläne der Stadt Lehrte finden Sie hier: Bebauungspläne