Wohngeld

Manchmal reicht zum Leben das Monatseinkommen nicht aus. Auch kann die allgemeine Kostensteigerung Anlass sein, sich über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Ein Zuschuss zu den Wohnkosten kann hilfreich sein.

Im Folgenden finden Sie Informationen zu diesem Zuschuss:

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Aufwendungen für den selbst genutzten Wohnraum. Diesen Zuschuss gibt es auf Antrag als Miet- und Lastenzuschuss. Die Wohngeldzahlung beginnt am Ersten des Monats, in dem Sie den Antrag stellen und wird in der Regel für 12 Monate bewilligt.

Wer kann Wohngeld erhalten?

Mieterinnen und Mieter von Wohnraum
Heimbewohnerinnen und Heimbewohner
Eigentümerinnen und Eigentümer einer selbst genutzten Eigentumswohnung
Eigentümerinnen und Eigentümer eines selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhauses
Alle Menschen, deren Einkommen nur beinahe für Miete und Alltagskosten reicht, können und sollten prüfen, ob sie einen Anspruch haben. Beziehen Sie bereits Leistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung, sind Sie nicht anspruchsberechtigt.

Ein Vermögen bis

maximal 60.000 € für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied,
maximal 30.000 € für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied
ist kein Ausschlussgrund, um Wohngeld zu beziehen.

Welche Miete oder Belastung wird berücksichtigt?

Die Grundmiete und die Nebenkosten ohne Heizung sowie Warmwasser bis zu einer gesetzlich festgelegten Obergrenze werden bei der Berechnung berücksichtigt.

Bei Eigentümerinnen und Eigentümern werden die sogenannten „Belastungen“ bis zu einer gesetzlich vorgeschriebenen Obergrenze berücksichtigt. Belastungen sind die für das genutzte Eigentum zu zahlenden Darlehenszinsen, Tilgungen oder die Grundsteuer. Zugleich können Instandhaltungs- und Betriebskosten mit jährlich maximal 36€ je Quadratmeter Wohnfläche anerkannt werden.

Wie hoch ist das Wohngeld?

Das Wohngeld wird für jeden Haushalt individuell berechnet. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Einnahmen aller Haushaltsmitglieder und der Höhe der Miete.

Wo kann Wohngeld beantragt werden?

Die Antragsunterlagen erhalten Sie zu den gewohnten Öffnungszeiten bei der Wohngeldstelle der Stadt Lehrte sowie bei der Information des Sozialamtes (Gartenstraße 5). Auch können Sie den Antrag auf Mietzuschuss bzw. den Antrag auf Lastenzuschuss sowie ein Hinweisblatt herunterladen.

Der Antrag selbst ist mit Originalunterschrift in Papierformat postalisch oder persönlich einzureichen. Die Nachweise sind in Kopien vorzulegen oder elektronisch in Form von PDF-Dateien (wohngeld@lehrte.de). Ebenfalls können Sie die Antragsunterlagen in den Hausbriefkasten einwerfen.

Durch die Ausweitung des Berechtigtenkreises und Erhöhung des Wohngeldes erhält die Stadt Lehrte wesentlich mehr Anträge. Deshalb müssen Sie mit einer deutlich verlängerten Bearbeitungsdauer rechnen. Wir bitten Sie um Verständnis und in den ersten Wochen von Rückfragen bezüglich des Bearbeitungsstandes abzusehen. Wir werden alle Anträge möglichst zügig bearbeiten.

 

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