16 Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lehrte „Feuerwehr Arpke“ in Arpke

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lehrte hat in seiner Sitzung am 06.03.2024 zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lehrte „Feuerwehr Arpke“ ist die Darstellung von Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“.

Die Unterrichtung erfolgt durch Aushang der Planunterlagen in der Zeit vom 02.04.2024 bis einschließlich 03.05.2024 an der Bekanntmachungstafel im Erdgeschoss des Rathauses, Bürgerbüro, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte. Auskünfte zu den Planunterlagen erteilt der Fachdienst Stadtplanung während der Sprechzeiten der Verwaltung und nach telefonischer Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten, auch Kinder und Jugendliche, die Planunterlagen einsehen, sich an oben genannter Stelle über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte unter Angabe von Namen und Adresse an die Stadt Lehrte, Fachdienst Stadtplanung, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte oder auch online unter bauleitplanung@lehrte.de.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die oben genannten Planunterlagen werden zusätzlich ins Internet unter folgender Adresse auf der Homepage der Stadt Lehrte eingestellt: https://www.lehrte.de/de/oeffentlichkeitsbeteiligung.html

Alle Unterlagen geben lediglich den derzeitigen Verfahrensstand wieder und können sich im weiteren Verfahren noch ändern. Sie sind nicht rechtsverbindlich.

Die Stadt Lehrte informiert, dass gem. Europäischer Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) personenbezogene Daten wie Name, Adresse sowie Email-Adresse mit der Abgabe von Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO für die gesetzlich bestimmten Dokumentations- und Informationspflichten genutzt und unbefristet gespeichert werden.

Der Bürgermeister

Der Änderungsbereich der 16. Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt: