Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit

Der Begriff 'Brut- und Setzzeit' nimmt Bezug auf das Brüten, also das Warmhalten der von Vögeln gelegten Eier bis zum Schlüpfen der Küken. Das Setzen bezeichnet in der Jägersprache den Zeitraum, in dem viele Wildtiere ihre Jungen zur Welt bringen.

Nach dem 'Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldG) müssen zum Schutz der wildlebenden Tiere in der Brut- und Setzzeit (in Niedersachsen jeweils vom 1. April - 15. Juli) Hunde in der freien Landschaft angeleint werden. Ein Verstoß gegen diesen Zwang kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Um den Lehrter Hundehalterinnen und Hundehaltern auch in dieser Zeit eine Auslaufmöglichkeit für ihre Vierbeiner außerhalb der 'normalen' Grünanlagen anzubieten, wurde im neu gestalteten Hohnhorst-Park in der Nähe der Streuobstwiese eine rund 8.000 m² große Hundewiese angelegt, in der die Tiere zu jeder Zeit und ohne Leine toben können. Natürlich wurde auch in diesem Parkteil eine Hundetoilette aufgestellt.