Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH Wahle - Grohnde Ankündigung von Kartierungsarbeiten in der Region Hannover und den Landkreisen Peine, Hildesheim, Hameln-Pyrmont und Holzminden vom 11.08. bis zum 02.11.2025
Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber plant die TenneT TSO GmbH die Umbeseilung der bestehenden 380-kV-Leitung zwischen den Umspannwerken Wahle und Grohnde. Im Rahmen dieses Projekts soll die Leitung durch Hochtemperaturleiterseile ersetzt werden, um die Stromtragfähigkeit zu erhöhen. Die Planungen umfassen verschiedene Freileitungsabschnitte und Umspannwerksstandorte entlang der Strecke. Zur Vorbereitung des Genehmigungs-verfahrens werden nun Kartierungsarbeiten durchgeführt, um alle für das Verfahren relevanten Informationen zu sammeln.
Maßnahme: Kartierungsarbeiten
TenneT führt im Rahmen des anstehenden Genehmigungsverfahrens Kartierungen als Vorarbeiten durch. Im Zuge dieser Erhebungen werden Landschafts- und Artengruppen in einem festgelegten Untersuchungsgebiet erfasst und auf speziellen Datenkarten dokumentiert. Die Kartierungen dienen dazu, die verschiedenen Lebens-räume in Bezug auf ihre Bedeutung für den Naturhaushalt und den Artenschutz zu bewerten. Hierfür ist eine Prüfung der betroffenen Grundstücke im geplanten Korridor erforderlich.
Beauftragte Unternehmen
Die Kartierungen erfolgen im Auftrag von TenneT durch die Planungsgemeinschaft LaReG.
Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen
Die Kartierungsarbeiten finden entlang der Bestandstrasse statt. Es wird jeweils mehrere Stunden am Tag kartiert, wobei der Ablauf von äußeren Umständen wie der Witterung abhängt und sich daher kurzfristig ändern kann. Die benötigte Zeit je Flurstück variiert und hängt von den vorgefundenen Strukturen ab, wobei sie zwischen wenigen Minuten und mehreren Stunden liegen kann. Für die Kartierungen werden landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege begangen. In Einzelfällen kann es erforderlich sein, private Grundstücke zu betreten.
A) Biotopkartierung
Die Biotopkartierung dient der Erfassung von Vegetationsstrukturen, Nutzungstypen und floristischen Artenzusammensetzungen. Für bestimmte Biotoptypen ist es notwendig die jeweiligen Strukturen zu begehen, um die vorkommenden Arten zu bestimmen. Zumeist werden die Flächen hierbei nur einmalig begangen. Für die Ackerflächen ist die Erfassung von Wegen aus in der Regel ausreichend.
B) Reptilienkartierung
Für die Reptilienkartierung werden bis zu 300 m links und 300 m rechts der Bestandstrasse gezielt für Reptilien geeignete Bereiche aufgesucht und auf Reptilien kontrolliert, es erfolgt eine Aufweitung des zu kartierenden Bereichs in der Leineaue. Zur Kartierung von Reptilien werden von April bis September im Gelände künstliche Verstecke (ca. ein Meter mal einen halben Meter Durchmesser) platziert.
C) Heuschrecken und Tagfalter
In geeigneten Bereichen werden zwischen Mai und Anfang September drei Begehungen durchgeführt. Für Tagfalter sind vier Begehungen zwischen Mai bis August erforderlich.
D) Haselmauskartierung
Dichtere Gehölzbestände in einem Puffer von 160 m um die Abspannmasten sowie 60 m um die Tragmasten sind von April bis Oktober auf Haselmausvorkommen zu untersuchen. Dazu werden in den Gehölzbeständen Haselmaus-Tubes ausgebracht. Die sechsmalige Kontrolle der Haselmaus-Tubes wird 2025 im Abschnitt Algermissen – Grohnde erfolgen.
E) Feldhamsterkartierung
Im Jahr 2025 werden Feldhamsterkartierungen in der Region Hannover und dem Landkreis Hildesheim durchgeführt. Für die Kartierung des Feldhamsters ist das zweimalige Begehen von Ackerflächen erforderlich. Die zu kartierenden Flächen liegen jeweils um die Masten der Bestandsleitung. Bei Tragmasten ist ein Bereich von 110 m um die Masten zu kartieren, bei Abspannmasten ein Bereich von 210 m um die Masten. Kleinflächig ist für die Durchführung des Seiltausches die Anlage von temporären Zuwegungen erforderlich. Im Bereich geplanter Zuwegungen wird in einem Puffer von 20 m kartiert, weiterhin wird im Bereich geplanter Schutzgerüste und Provisorien kartiert. Schutz-gerüste sind dort erforderlich, wo die Bestands-leitung Straßen, Schienen oder elektrische Leitungen kreuzt. Eine erste Begehung hat von Ende April bis Ende Mai 2025 stattgefunden. Die zweite Begehung wird im Zeitraum von Ende Juli bis Mitte Oktober 2025 liegen.
F) Rast- und Gastvögel
Die Kartierungen für Rast- und Gastvögel werden in bedeutsamen Bereichen von September 2025 bis April 2026 durchgeführt.
Rechtliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer*innen oder Nutzungs-berechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden. Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungs-berechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Flur-schäden können bei den Begehungen nicht entstehen, da keine Maschinen eingesetzt werden; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher Wege. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, bitten wir um Benachrichtigung.
Ansprechpartner:
Für Fragen zum Projekt, den geplanten Maßnahmen sowie Mitteilungen steht Ihnen unsere Bürgerreferentin zur Verfügung:
Christine Thater
T +49 174/7286873
E christine.thater@tennet.eu
Weitere Informationen: tennet.eu/wa-gro
Stadt/ Gemeinde | Gemarkung | Flur |
Lehrte, Stadt | Hämelerwald | 018 |
Weitere Informationen zu betroffenen Flurstücken finden Sie unter:
Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH
Wahle - Grohnde
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Lehrte, den 10.07.2025
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit bekannt gegeben.
Stadt Lehrte
Der Bürgermeister
In Vertretung
Hampe