Schließung des Lehrter Krankenhauses

Stadt Lehrte fordert Nachbesserungen und verweist auf vertragliche Regelungen

In der Ratssitzung der Stadt Lehrte vom 01.11.2023 hat Regionspräsident Krach erneut bestätigt, dass das Lehrter Krankenhaus in seiner gegenwärtigen Betreibung zukünftig nicht mehr bestehen wird.

Die Stadt Lehrte weist daher erneut auf die bestehenden vertraglichen Regelungen des Übertragungsvertrages hin. Demnach wäre eine Schließung bzw. ganzheitliche Umstrukturierung, welche den Krankenhauscharakter entfallen lässt,  mit dem Vertragsinhalt nicht vereinbar. Bereits die Präambel des Vertrages spricht von einer „Weiterführung des Krankenhauses“. Die aktuellen Pläne, das Krankenhaus zu schließen, widerspricht somit grundsätzliche den vertraglichen Regelungen des Übertragungsvertrages, an den die Klinikum Region Hannover GmbH als Rechtsnachfolgerin des Landkreises Burgdorf rechtlich gebunden ist.

Ebenso hatte sich der Landkreis Burgdorf verpflichtet, „das Krankenhaus in Lehrte als Schwerpunktkrankenhaus zu erhalten und zu fördern“. Nach Auffassung der Stadt Lehrte gilt diese Garantie auf unbestimmte Zeit.  Ebenfalls im Übertragungsvertrag ist geregelt, dass erforderliche Rationalisierungsmaßnahmen nur zulässig sind, sofern diese im öffentlichen Interesse der Fortentwicklung des Krankenhauses dienen. Das Wort „Fortentwicklung“ schließt dabei eine Schließung schon nach dem Wortlaut aus.

Ob das Angebot, wonach in Lehrte ein Regionales Gesundheitszentrum errichtet werden soll, den vorstehend genannten Voraussetzungen genügt, wird zu prüfen sein. Die Stadt Lehrte fordert in jedem Fall eine vertragliche Definition, welche medizinischen Leistungen durch das Regionale Gesundheitszentrum übernommen werden und ob dies tatsächlich den Charakter eines Krankenhauses erfüllt. Denn hieran bestehen insbesondere nach den Aussagen des Regionspräsidenten und des Geschäftsführers der Klinikum Region Hannover GmbH in der Ratssitzzung am 01.11.2023 erhebliche Zweifel.

„Ich habe deshalb die Klinikum Region Hannover GmbH bis zum 24. November 2023 um die Abgabe einer Erklärung aufgefordert, inwiefern der bindende Vertragsinhalt in den derzeitigen Planungen Niederschlag gefunden hat und noch finden wird. Von Interesse sind ebenso Ausführungen,

in welcher Form das Regionale Gesundheitszentrum ausgestaltet werden soll“, so Bürgermeister Prüße. „Sobald der Nachweis für die Notwendigkeit der Kürzung erbracht ist, stehe ich selbstverständlich für Verhandlungen über die genauen vertraglichen Ausgestaltungen der Rationalisierungsmaßnahmen zur Verfügung“, so der Bürgermeister abschließend.