Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH Mehrum/Nord - Liedingen Ankündigung von Kartierungsarbeiten in der Region der Stadt Lehrte vom 25.08.2025 – 23.02.2026

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH (im Folgenden TenneT genannt) den Neubau der 380-kV-Freileitung vom Umspannwerk (UW) Mehrum/Nord bis zum derzeit im Bau befindlichen UW Liedingen. Das Vorhaben ist Teil des Bundesbedarfsplan-Gesamtvorhabens 59 und eines von vier Teilvorhaben des Projektraums Ostfalen-Achse. Aktuell laufen die Vorbereitungen für das nächste Genehmigungsverfahren, das sogenannte Planfeststellungsverfahren. Als Grundlage für die Planung und um später einen zügigen Bauverlauf zu gewährleisten, werden notwendige Vorarbeiten durchgeführt. Hierzu gehören Kartierungsarbeiten, um für das Planfeststellungsverfahren wichtige Informationen zu gewinnen.

Nach Inbetriebnahme der gesamten Ostfalen-Achse, die voraussichtlich 2032 erfolgt, ist zudem der nahezu vollständige Rückbau der 220-kV-Bestandsleitung (LH-10-2027) von Mehrum nach Hallendorf, der kleinräumige Rückbau der 220-kV- Bestandsleitung Gleidingen – Hallendorf (LH-10-2029) kurz vor dem UW Hallendorf, sowie der Rückbau der 220-kV-Bestandsleitung (LH-10-2028) von Wahle nach Gleidingen vorgesehen. Diese Maßnahmen sind ebenfalls Teil des Planfeststellungsverfahrens.

Kartierungsarbeiten
Das von TenneT beauftragte Umweltplanungsbüro ERM und dessen Projetbeteiligte, führen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Kartierungen als Vorarbeiten durch. Durch die Kartierungen werden Landschafts- und Artengruppen in einem definierten Gebiet auf sogenannten Datenkarten erfasst, so dass die Lebensräume hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und Artenschutz bewertet werden können.
Dies bedingt die konkrete Überprüfung auf den vom Untersuchungsraum betroffenen Grundstücken.           
Um ein landschaftsökologisches Gesamtbild zu bekommen, werden eine Reihe von Methoden eingesetzt, die im Nachfolgenden näher beschrieben werden und der Darstellung, Sammlung und Auswertung von raumbezogenen Daten dienen.

Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen
Der zeitliche Ablauf der Kartierungen orientiert sich an den Lebenszyklen der Flora und Fauna und hängt auch von äußeren Umständen wie der Witterung ab. Dieser kann sich daher kurzfristig ändern. Zu beachten ist, dass nicht alle Flurstücke innerhalb des Untersuchungsraums von jeder
Kartierungsmethode betroffen sind. Vielmehr finden auf den einzelnen
Flurstücken für den dort speziell vorgefundenen Lebens- und Naturraum angepasste Kartierungen statt. Für die Kartierungen müssen nicht nur private und öffentliche Wege begangen und/oder befahren, sondern auch landwirtschaftliche Flächen zu Fuß betreten werden. Weiterhin werden die unten aufgeführten Hilfsmittel jeweils artspezifisch eingesetzt. Die Kartierungen finden Montag bis Freitag statt. Der zeitliche Umfang der einzelnen Kartierungen ist artspezifisch und dauert zwischen 15 Minuten und  mehreren  Stunden am Tag und in der Nacht. Teilweise müssen die Kartierungen wiederholt
werden. Art und Umfang der Kartierungsarbeiten sind im beigefügten Dokument näher beschrieben. Die dort beschriebenen Kartierungen können jeweils in zeitlichem Abstand zueinander stattfinden. Das heißt: Es ist möglich, dass auf einzelnen Flurstücken im Untersuchungsraum nur ein Teil dieser Kartierungen durchgeführt oder dass die Grundstücke mehrfach oder gar nicht betreten werden müssen.    

Informationen darüber, welche Flurstücke sich im Untersuchungsraum befinden, finden sie in der Flurstücksliste. Aufgrund der hohen Anzahl der Flurstücke wird eine detaillierte Flurstücksliste ggf. entweder auf der Gemeindewebsite veröffentlicht oder kann direkt bei der Gemeinde eingesehen werden.

Auch finden Sie die Flurstücksliste auf unserer Homepage:
https://tennet.eu/me-li-oueb

Rechtliche Grundlagen
Die Berechtigung zur Durchführung der oben genannten Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden.
Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt.

Flurschäden können bei den Begehungen nicht entstehen. Es werden keine Maschinen eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher, privater und landwirtschaftliche Wege mit regulären Pkw. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt. Wir bitten daher um Benachrichtigung.

Ansprechpartner und weitere Informationen:
Für Fragen zum Projekt, den geplanten Maßnahmen sowie Mitteilungen steht Ihnen unsere Bürgerreferentin zur Verfügung:

Katrin van Herck
T +49 5132 89-1007
E katrin.van.herck@tennet.eu
    Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter    
                                  www.tennet.eu/de/projekte/mehrumnord-liedingen

Verhören, Sichtbeobachtungen, Begehungen
Hierbei wird eine Fläche visuell beziehungsweise akustisch erfasst, um
beispielsweise Vorkommen bestimmter Vogelarten oder den Biotop- und Nutzungstyp sowie einzelne Pflanzenarten der Fläche festzustellen. Hierzu werden Flächen zu Fuß begangen oder die Erfassung erfolgt von Wegen aus. Für die Erfassung kann auch ein Fernglas oder, bei singenden Heuschrecken, ein Ultraschalldetektor eingesetzt werden. Im Bereich von Amphibiengewässern finden die Maßnahmen auch nachts statt

Baumhöhlenkartierung und Horstsuche
Zu den vorbereitenden Maßnahmen gehört auch die Durchführung einer Baumhöhlenkartierung. Diese ist erforderlich, um in Wald und Gehölzen (z. B. Feldgehölze) Höhlenbäume und Horste von Großvögeln zu identifizieren und diese zu erhalten. Bei Baumhöhlenkartierungen wird die Fläche des Untersuchungsgebietes systematisch abgeschritten und dabei jeder einzelne Baum von allen Seiten nach Höhlen, Spalten oder ausgefaulten Astabbrüchen visuell abgesucht.
Bei der Horstsuche ist es möglich, einen größeren Bereich von einem Punkt aus nach Großnestern und Horsten abzusuchen. In der Regel müssen dazu (öffentliche/ private) Wege nicht verlassen und private Grundstücke nicht betreten werden.

Handfänge und Kescherfänge
Hand- und Kescherfänge können zum Nachweis beziehungsweise der Bestimmung von Amphibien, Reptilien, Heuschrecken und Libellen an allen Gewässern sowie deren direktem Umfeld durchgeführt werden. Die Fläche wird dabei zu Fuß begangen.

Ausbringen von Haselmaus-Niströhren/Nistkästen
Das Ausbringen von Niströhren erfolgt in Wäldern und Gehölzen, um gegebenenfalls den Nachweis eines Vorkommens der Haselmaus und Baumschläfer zu erbringen. Dabei werden die in Frage kommenden Flächen zu Fuß begangen, um möglichst geschützte und störungsarme Standorte zu finden. Dort werden kleine Kästen und Plastikröhren in Büschen und Bäumen befestigt, in denen die Haselmäuse oder Baumschläfer ihre Nester bauen können.

Horchboxen und Telemetrie von Fledermäusen
Das Vorgehen dient zum Nachweis von Fledermäusen und zur Identifikation von Wochenstuben. Dabei werden in geeigneten Lebensräumen Horchboxen aufgestellt, die automatisch Ultraschalllaute aufzeichnen. Mit diesen können Fledermausarten identifiziert werden. Kommen Fledermausarten vor, die ihre Wochenstuben in Baumhöhlen haben können, werden an geeigneten Standorten an einzelnen Abenden unter fortwährender Kontrolle Netzfänge durchgeführt. Gefangene Fledermäuse werden identifiziert und ggf. besendert, um am nächsten Tag mittels Telemetrie ihre Wochenstuben zu identifizieren.

Ausbringen von Schalbrettern
Schalbretter dienen als künstliche Verstecke zur Erfassung von Kreuz- und Wechselkröten. Sie werden vor Beginn der Laichsaison im Umfeld temporärer und potenzieller Gewässer ausgelegt. Die Fläche wird dabei zu Fuß begangen.

Ausbringen von künstlichen Verstecken
Künstliche Verstecke aus Schaltafeln, Profilblechen, Bitumenwellpappen, Dachziegeln oder Teichfolien werden an besonnten Positionen im Gelände ausgebracht und gesichert. Die Verstecke werden regelmäßig im Rahmen von Transektbegehungen kontrolliert, um darin gefundene Reptilien wie Schlingnatter, Kreuzotter und Äskulapnatter zu dokumentieren. Die Fläche wird dabei zu Fuß begangen.

Ausbringen von Wasserfallen (Reusenfallen)
Der Einsatz von Wasserfallen erfolgt an Gewässern zur Erfassung von Amphibienarten. Dabei werden nachts drei bis fünf Reusengruppen mit jeweils drei Wasserfallen pro Gewässer ausgebracht. Nach dem Nachtfang werden die Reusen am folgenden Morgen umgehend untersucht.

Einsatz von Hydrophonen
Zur Erfassung der Knoblauchkröte wird ein Hydrophon im Gewässer ausgebracht, das den Frequenzbereich der Kröte erfasst. Das Hydrophon wird mindestens drei Tage lang an der gleichen Position belassen. Das Hydrophon ist mit einem Aufnahmegerät verbunden, um die Rufe aufzunehmen und mit Referenzrufen sonographisch zu analysieren, um den Artnachweis zu erbringen.

Einsatz von Amphibienfangzaun und Fangeimern
Das Ausbringen von Amphibienfangzäunen erfolgt, um wandernde Amphibien zu erfassen. Der Zaun wird so platziert, dass die Tiere in Fangeimer gelangen, die in regelmäßigen Abständen entlang des Zauns eingegraben sind. Die Flächen werden zu Fuß begangen, um die Eimer regelmäßig zu kontrollieren und die darin gefangenen Tiere zu dokumentieren.

Klangattrappe
Die Klangattrappe ist eine Methode zur Überprüfung der Anwesenheit und zum Erstnachweis des Uhus. Ein Lautsprecher wird an geeigneten Orten platziert, um den männlichen Balzruf abzuspielen. Bei einer positiven Reaktion wird der Klang sofort abgebrochen. Potenzielle Nistplätze werden tagsüber optisch kontrolliert. In der Regel müssen dazu (öffentliche/ private) Wege nicht verlassen und private Grundstücke nicht betreten werden.

Strukturerfassung für xylobionte Käfer
Hierbei werden gezielt Strukturen wie Totholz und Mulmhöhlen an Bäumen erfasst, die Lebensraum für holzbewohnende Käferarten bieten. Die Begehung erfolgt idealerweise in der laubfreien Zeit, um die Strukturen leichter zu identifizieren. Geeignete Bäume werden markiert, verortet und anschließend einer Detailuntersuchung unterzogen, um vorkommende Käferarten zu bestimmen.

Einsatz von Drohnen
Zur Erfassung von Bauen des Feldhamsters, sowie zur Erfassung von Baumhöhlen können auf einzelnen Flurstücken Befliegungen durch Drohnen erfolgen. Diese sind mit Kameras und/oder LiDAR-Sensoren ausgerüstet. In der Regel müssen dazu (öffentliche/ private) Wege nicht verlassen und private Grundstücke nicht betreten werden. Die gewonnenen Daten werden anschließend am Computer ausgewertet, um potenzielle Baue zu lokalisieren und gegebenenfalls im Gelände zu verifizieren.

Einsatz von Spürhunden
Der Einsatz speziell ausgebildeter Spürhunde dient dem Nachweis von Feldhamstern in geeigneten Lebensräumen. Die Hunde werden von erfahrenen Hundeführern geführt und sind darauf trainiert, Feldhamsterbaue anhand ihres Geruchs zu erkennen. Die Fläche wird systematisch zu Fuß begangen, wobei die Hunde die Umgebung absuchen. Wird ein Bau angezeigt, erfolgt eine visuelle Kontrolle durch die Fachperson. Diese Methode ermöglicht eine effektive Erfassung auch bei dichter Vegetation oder geringer Sichtbarkeit der Baue.

Bodenkartierung
Die ergänzenden Bodenkartierungen werden mittels Pürckhauer-Bohrstock-Sondierungen durchgeführt. Dabei wird der wenige Zentimeter breite Bohrstock manuell mit einem Hammer in den Boden geschlagen, in der Regel einen Meter, selten auch bis zu zwei Meter tief. Anschließend wird das Bohrgut wieder herausgezogen. Die Kartierer betreten das Gelände ausschließlich zu Fuß.

Die ortsübliche Bekanntmachung sowie die Liste zu den Flurstücken des Untersuchungsraums
finden Sie ebenfalls unter folgendem Link/ QR- Code:

https://tennet.eu/me-li-oueb

 

Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH

Mehrum/Nord - Liedingen

---------------------------------------------------------------------------------------------------

Lehrte, den

Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit bekannt gegeben.

Stadt Lehrte

Der Bürgermeister

In Vertretung

Hampe