Schließung der Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Horte in der Stadt Lehrte sowie Notbetreuung ab dem 11.01.2021

Das Niedersächsische Kultusministerium hat mit einer neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung das weitere Vorgehen in den Kindertagesstätten, Horten und Kindertagespflegestellen in Niedersachsen ab dem 11.01.2021 vorgestellt. Aufgrund des erhöhten Infektionsgeschehens im Zusammenhang mit COVID-19 wurde beschlossen, sämtliche Kindertageseinrichtungen grundsätzlich bis zum 31.01.2021 zu schließen und eine Notbetreuung anzubieten.

Die erneute Schließung der Kindertageseinrichtungen bringt ein weiteres Mal Herausforderungen mit sich, die es gemeinsam zu bewältigen gilt.

Das Ziel der Stadt Lehrte ist es, auch während der erneuten Schließung eine verlässliche Notbetreuung in den Kindertagesstätten anzubieten. Die Stadt Lehrte wird sich daher den Ausführungen des Niedersächsischen Kultusministeriums anschließen und in den städtischen Kindertageseinrichtungen u. a. Kinder in die Notbetreuung aufnehmen,

1.       bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist,

2.       bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere ein Sprachförderbedarf, besteht oder

3.       die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig nach § 64 Abs. 1 Satz 1 NSchG werden.


Die Anmeldung des Bedarfes einer Notbetreuung können Sie direkt in Ihren Kindertageseinrichtungen vornehmen. Bite haben Sie Verständnis, dass ggf. ein Nachweis bei Ihrer Anmeldung erforderlich sein wird.

Die Gruppengrößen in den Kindertageseinrichtungen sind dabei stark reduziert. Je nach räumlicher, organisatorischer und personeller Situation kann es in den verschiedenen Kindertageseinrichtungen zu unterschiedlichen Betreuungsangeboten kommen. Die Stadt Lehrte ist bemüht, den mit Ihnen vereinbarten Betreuungsbedarf auch während der Notbetreuung weiterhin zu gewährleisten. Um Infektionsketten weiter zu unterbrechen, appelliert Bürgermeister Frank Prüße, dass Sie, wenn es Ihnen möglich ist, Ihre Kinder trotz eventuellen Anspruches auf Notbetreuung, zu Hause betreuen.

Durch die Vorgaben des „Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplans Corona Kindertagesbetreuung“ wird es in den einzelnen Kindertageseinrichtungen unterschiedliche Lösungen geben müssen, um diesen umsetzen zu können. So ist beispielsweise die Einhaltung von Abstandsregelungen mit einer hohen Anzahl von Kindern nur schwerlich möglich.

Weiterhin muss darauf hingewiesen werden, dass in diesen Zeiten für die Kindertagesbetreuung ein strenger Maßstab für den Ausschluss kranker Kinder gilt. Kinder dürfen auch dann nicht in der Kindertageseinrichtung betreut werden, wenn ein Familienangehöriger nachweislich an COVID-19 erkrankt ist und sich in Quarantäne befindet oder Krankheitszeichen zeigt.

Für die unterschiedlichen Gegebenheiten in unseren Kindertageseinrichtungen und das sich daraus ergebende individuelle Angebot bitten wir um Ihr Verständnis. Wir versichern Ihnen jedoch, dass alle Kindertageseinrichtungen ein hohes Engagement zeigen, um eine bestmögliche Form der Betreuung zu gewährleisten und dabei die Gesundheit sowie das Wohl Ihrer Kinder und die in den Kindertageseinrichtungen vorhandenen Ressourcen stets im Auge behalten.

Die Gesundheit Ihrer Kinder aber auch unserer Kolleginnen und Kollegen steht hierbei immer an erster Stelle.

Kita-Gebühren (Krippe, Essensgelder, Sonderdienste) werden während des Notbetriebes nur erhoben, sofern Ihr Kind eine Betreuung tatsächlich in Anspruch nimmt. Sie erhalten im nachfolgenden Monat eine Beitragsfestsetzung für den vergangenen Monat. Bereits gezahlte und zu viel gezahlte Beiträge werden Ihnen erstattet.

Sollten Sie Fragen zu der individuellen Ausgestaltung des Angebotes ihrer Kindertageseinrichtung haben, können Sie sich gerne telefonisch (05132/505-3257, -3258, -3259, -3260) oder per E-Mail (kita-verwaltung@lehrte.de) an die Kita-Verwaltung der Stadt Lehrte oder direkt an Ihre Kindertageseinrichtung wenden.