Gestaltungsgrundsätze, Unterhaltungspflicht, Umweltschutz

Gestaltungsgrundsätze

Für die Rasengräber sind ausschließlich liegende Grabmale mit einer Größe von 50 cm x 50 cm zulässig. Die Oberkante des Grabmals muss innerhalb der Rasennarbe liegen, die Oberfläche darf keine hervorstehenden Teile haben. Einfassungen und Bepflanzungen, sowie das Aufstellen von Blumenschalen, Steckvasen oder sonstigem Grabschmuck sind unzulässig. Abgelegter Grabschmuck wird im Rahmen der Pflegemaßnahmen von der Stadt Lehrte entfernt. Die Pflege der Rasengräber wird von der Stadt Lehrte durchgeführt.

Für einige Abteilungen der städtischen Friedhöfe in Ahlten und Arpke gilt eine Gestaltungssatzung. In diesen Abteilungen müssen die Gräber mit grauem Kleinpflaster eingefasst werden.

Grabmale dürfen im Rahmen allgemeiner Gestaltungsgrundsätze aufgestellt und sonstige bauliche Anlagen einschließlich von Grabeinfassungen errichtet werden. Vor der Errichtung oder jeder Veränderung eines Grabmales muss vorher die schriftliche Genehmigung eingeholt werden. Urnenkammern, Mausoleen und Grabgewölbe dürfen auf den Friedhöfen der Stadt Lehrte nicht errichtet werden.

Unterhaltungspflicht

Die Nutzungsberechtigten haben die Grabstätten ordnungsgemäß herzurichten und zu unterhalten. Die Bepflanzung eines Grabes muss sich auf die Grabfläche beschränken, so dass die Wege zwischen und vor den Gräbern jederzeit ungehin­dert begehbar sind.

Bedingt durch Witterungseinflüsse senkt sich der Erdhügel auf einem frisch ange­legten Erdgrab erstmals einige Wochen nach der Bestattung. Diese und folgende Absenkungen sind von den Nutzungsberechtigten zu beseitigen; Absenkungen auf den allgemeinen Friedhofsflächen beseitigt die Stadt Lehrte.

Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind von den jeweiligen Nutzungsberechtigten dauerhaft in verkehrssicherem Zustand zu halten. Die Kontrolle der Verkehrssicherheit wird von der Stadt Lehrte durchgeführt.

Umweltschutz

Zur Vermeidung von Umweltbelastungen dürfen auf den Friedhöfen der Stadt Lehrte nur Särge aus leicht abbaubarem Material (z. B. Vollholz) beigesetzt werden, die keine umweltgefährdenden Lacke oder Zusätze enthalten. Särge aus Metall oder aus tropischem Edelholz (z. B. Mahagoni, Teak) dürfen nicht verwendet werden. Überurnen müssen aus leicht abbaubarem, umweltfreundlichem Material bestehen.

Die Kleidung der Verstorbenen soll nur aus Naturtextilien (Wolle, Baumwolle, Leinen) oder Papierstoff bestehen.

Aus Gründen des Umweltschutzes dürfen auf den Friedhöfen keine Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel verwendet werden.

Weitere Informationen zu den vorgenannten Punkten finden Sie in der Friedhofssatzung der Stadt Lehrte, die Sie nebenstehend abrufen können.