Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung

Leistungsbeschreibung

Kindertageeinrichtungen (KiTa's) dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte (Krippe). Mit Vollendung des dritten Lebensjahres besteht ein Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten.

Der Besuch des Kindergartens ist bei einer Betreuungszeit von bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei. Für Sonderdienste (Mittagessen, Früh- oder Spätdienst) können Gebühren erhoben werden.

Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen "Sprachbildung und Sprachförderung" und "Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" sind wichtige Beiträge zur Qualitätsentwicklung in niedersächsischen Kindertageseinrichtungen.

Welche Gebühren fallen an?

Laut Satzung (KiTa's)

Welche Fristen muss ich beachten?

Laut Satzung (KiTa's)

Rechtsgrundlage

§12 Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG)

§24 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)

 

Satzung KiTa's

Rechtsbehelf

Klage

Anträge / Formulare

Elektronische Antragstellung