Anzeige des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Leistungsbeschreibung
Die Terrorismusfinanzierung dient der Finanzierung von terroristischen Vereinigungen durch legale Quellen und mit Straftaten erworbener Geldmittel, z.B. durch Geldwäsche . Mittels der Geldwäsche erfolgt ein Einschleusen illegal erwirtschafteten Geldes in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.
Auf der Grundlage des Geldwäschegesetzes (GwG) werden den sogenannten „Verpflichteten“ auch aus dem Nichtfinanzsektor, d.h. Unternehmen und einzelnen Personen, besondere Pflichten auferlegt, die deren Geschäftsbeziehungen und geschäftliche Aktivitäten transparent machen sollen. Ziel ist das Verhindern von Geschäften mit kriminellem Hintergrund und das Aufdecken dieser mit Hilfe der Verpflichteten.
Nähere Informationen erteilen die zuständige Stelle oder das Niedersächsische Finanzministerium
An wen muss ich mich wenden?
Anzeige des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ( Gehrden, Burgwedel, Hemmingen, Wennigsen (Deister), Pattensen, Langenhagen, Lehrte, Laatzen, Seelze, Barsinghausen, Wedemark, Uetze, Neustadt am Rübenberge, Springe, Sehnde, Garbsen, Burgdorf, Isernhagen, Ronnenberg, Wunstorf )
Spezielle Hinweise: Bitte vereinbaren Sie einen Termin oder nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf. E-Mail: gewerbe@region-hannover.de Internet: www.hannover.deWelche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt
Welche Gebühren fallen an?
Anzeige des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ( Gehrden, Burgwedel, Hemmingen, Wennigsen (Deister), Pattensen, Langenhagen, Lehrte, Laatzen, Seelze, Barsinghausen, Wedemark, Uetze, Neustadt am Rübenberge, Springe, Sehnde, Garbsen, Burgdorf, Isernhagen, Ronnenberg, Wunstorf )
Für die Meldung eines Verdachtes auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung fallen keine Gebühren an. Sollten Sie Verpflichteter nach dem GwG sein, muss in Verdachtsfällen eine Meldung über die Internetseite GoAML der FIU (Financial Intelligence Unit) erfolgen.Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Anzeige des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ( Gehrden, Burgwedel, Hemmingen, Wennigsen (Deister), Pattensen, Langenhagen, Lehrte, Laatzen, Seelze, Barsinghausen, Wedemark, Uetze, Neustadt am Rübenberge, Springe, Sehnde, Garbsen, Burgdorf, Isernhagen, Ronnenberg, Wunstorf )
Die Dauer der Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Aus Datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt keine Antwort bzw. Auskunft zum Stand der Ermittlungen auf erhaltene Hinweise.Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ein Service des Landes Niedersachsen