Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein

Leistungsbeschreibung

Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig .

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.

Voraussetzungen

  • Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
  • das 18. Lebensjahr vollendet sein
  • Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Vorlage des Kartenführerscheines
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht

Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein ( Gehrden, Burgwedel, Hemmingen, Wennigsen (Deister), Pattensen, Langenhagen, Lehrte, Laatzen, Seelze, Barsinghausen, Wedemark, Uetze, Neustadt am Rübenberge, Springe, Sehnde, Garbsen, Burgdorf, Isernhagen, Ronnenberg, Wunstorf )
Sollten Sie noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheines sein, ist gleichzeitig ein Antrag auf Umstellung zu stellen. Der EU-Kartenführerschein ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins! Es sind Warte- und Bearbeitungszeiten von bis zu 12 Wochen einzuplanen, falls noch kein EU-Kartenführerschein vorhanden ist! Ansonsten kann er bei dem Termin im Servicecenter nach Erstellung mitgenommen werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..

Ein Service des Landes Niedersachsen