Abschluss des Landpachtvertrages melden

Leistungsbeschreibung

Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
•    der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land, 
•    hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
•    der Pachtpreis ist unangemessen hoch.

Verfahrensablauf

Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit und hinsichtlich der Beurteilung.

Landpachtverträge: Anzeige ( Hannover )

Ansprechpartnerinnen für die Region Hannover im Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten:

Herr Peya, Tel. 0511/616-26254, Fax 0511/616-34080
E-Mail: grundstuecksverkehr@region-hannover.de

Frau Hornschu, Tel. 0511/616-25043, Fax 0511/616-34080
E-Mail: grundstuecksverkehr@region-hannover.de

Herr Schnehage, Tel. 0511/616-22947, Fax 0511/616-34080
E-Mail: grundstuecksverkehr@region-hannover.de

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben.
  • Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
    • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
    • keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
    • keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.
  • Von der Anzeigepflicht sind Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke kleiner als 0,5 Hektar ausgenommen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsabschluss"
  • abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder 
  • im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung

Landpachtverträge: Anzeige ( Hannover )

Spezielle Hinweise

Kopie des Landpachtvertrages

Landpachtverträge: Anzeige ( Hannover )

Spezielle Hinweise

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

Was sollte ich noch wissen?

Zuständige Grundstücksverkehrsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte)

Ein Service des Landes Niedersachsen