Lärmbelästigung durch Nachbarn

Leistungsbeschreibung

Bäume und Sträucher, Abstände und Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: es gibt viele Anlässe, dass aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird.

Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen, die man erfahren kann. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Lärmbelästigung durch Nachbarn ( Lehrte )

Sollte keine Einigung zwischen den Streitparteien gefunden werden, kann die örtlich zuständige Schiedsperson hinzugezogen werden.

Im Allgemeinen gilt die ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe sowie die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. Da hier ein höheres Ruhebedürfnis besteht. Die Mittagsruhe ist nicht mehr bundesweit gesetzlich vorgeschrieben. Ihre Hausverwaltung darf aber Ruhezeiten in der Hausordnung vorschreiben, denen Sie bei Mietabschluss zustimmen. Die Mittagsruhe ist bei der Stadt Lehrte nicht gesetzlich geregelt.

Grundsätzlich sind gegenseitige Rücksichtnahme, Einhaltung der Ruhezeiten und Vermeidung von unnötigem Lärm noch immer der beste Weg, um Lärmbelästigungen und Nachbarschaftsstreitigkeiten gar nicht erst entstehen zu lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Ein Service des Landes Niedersachsen