Planfeststellung

Leistungsbeschreibung

Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen behördlichen Feststellung eines Planes. Dabei werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ohne die Planfeststellung wären bei größeren Vorhaben eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Verfahren durchzuführen, die eine effiziente und konsistente Planung nahezu unmöglich machen würden.

Insbesondere die Errichtung und Änderung von Bergbahnen, Energiefreileitungen ab 110 kV, Flughäfen und Landeplätzen, Gasversorgungsleitungen über 300 mm, der Deichbau und Gewässerausbau, Eisenbahnstrecken, Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen unterliegen grundsätzlich der Planfeststellung.

Planfeststellung ( Hannover )

Spezielle Hinweise 

  • Vollständigkeitsprüfung
  • Beteiligung TöB
  • Planauslegung (Entwurf) durch Stadt/Gemeinde
  • Erörterungstermin 
  • Prüfung durch Sachbearbeitung
  • Entscheidung durch Planfeststellungsbeschluss oder Ablehnung des Vorhabens
  • Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Plans

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Bund und beim Land, die diese Aufgabe ggf. an untergeordnete Ebenen übertragen können.

Planfeststellung ( Hannover )

Spezielle Hinweise

Team 63.01 Baurecht und Fachaufsicht  
Höltystraße 17
30171 Hannover

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Planfeststellung ( Hannover )

Spezielle Hinweise 

Entwurfsplanung des Vorhabenträgers (Straßenbaubehörde)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Planfeststellung ( Hannover )

Spezielle Hinweise 

Zwei Wochen nach Beendigung der Planauslegung  (§ 73 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz) bzw. ein Monat (§ 21 Abs. 2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung)

Rechtsgrundlage

Planfeststellung ( Hannover )

Spezielle Hinweise

Nds. Straßengesetz, Bundesfernstraßengesetz 

Planfeststellung ( Hannover )

Spezielle Hinweise

Weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/aufgaben/planfeststellung/planfeststellung-76801.html  

Ein Service des Landes Niedersachsen