Schädlingsbekämpfung

Leistungsbeschreibung

Hygieneschädlinge, wie Schadnager (Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) und Ungeziefer (Arthropoden, z. B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer), verunreinigen Lebensmittel und Gebäude, sind Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekte.

Die Rolle als Auslöser von Allergien und vor allem als Überträger von Krankheiten (Vektorfunktion) auf Mensch und Tier sind nicht zu unterschätzen, denn Schädlinge können Viren und Bakterien übertragen, die bei Mensch und Tier Krankheiten auslösen können.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem Grundstückseigentümer. Privateigentümer müssen sich an private Schädlingsbekämpfer wenden. Die Zuständigkeit für kommunale Grundstücke liegt bei den jeweiligen Kommunen.

Die Zuständigkeit liegt bei dem Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden,
Dies schließt die erforderliche Ermittlung und Beurteilung ein, ob im konkreten Fall die begründetet Gefahr besteht, dass eine Weiterverbreitung von Krankheitserregern und damit einer Krankheiten zu befürchten ist.

Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Schädlingsbekämpfung ( Lehrte )

Die Rattenbekämpfung kann seitens der Stadt Lehrte, Fachdienst Sicherheit und Ordnung kostenpflichtig angeordnet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Schädlingsbekämpfung ( Lehrte )

Für die Anordnung der Rattenbekämpfung werden entsprechend des Zeitaufwandes Kosten nach Nr. 108.1.7 des Kostentarifs zur Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) erhoben. Diese betragen zwischen 15,00 und 2.265,00 €.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Die Bestimmung von eingesandten Arthropoden (Insekten und Spinnentiere) wird im Fachbereich Schädlingsbekämpfung des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für niedersächsische Ämter und Behörden in Amtshilfe durchgeführt. Für alle anderen Einsender, wie beispielsweise professionellen Schädlingsbekämpfern oder Privatpersonen, wird eine Gebühr erhoben.

Spezielle Hinweise der Stadt Lehrte: Schädlingsbekämpfung ( Lehrte )

 

Zuständige Abteilungen bei der Region Hannover

Abteilung Team Immissionsschutz Team Allgemeiner Infektionsschutz und Umweltmedizin
Telefon 0511 / 616 22641 0511 / 616 42584
E-Mail immissionsschutz@region-hannover.de hygiene@region-hannover.de
Internet www.region-hannover.de www.region-hannover.de

Ein Service des Landes Niedersachsen