Registrierung für Beförderung von tierischen Nebenprodukten
Leistungsbeschreibung
Alle Unternehmer, die tierische Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte transportieren wollen, unterliegen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009 und der VO (EG) Nr. 142/2011 grundsätzlich der Registrierungspflicht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Unternehmer meldet der zuständige Stelle
- seinen Namen,
- seine Anschrift,
- welche Art von tierischen Nebenprodukten er befördern will.
Bitte informieren Sie sich bei der jeweils zuständigen Stelle über darüber hinaus geforderte Dokumente und Unterlagen. Diese können je nach Einzelfall unterschiedlich sein.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Registrierung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Anträge / Formulare
Sie können Ihrer Registrierungspflicht formlos nachkommen.
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt bei den Veterinärbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte sowie die Region Hannover).
Ein Service des Landes Niedersachsen