Wohngeld Änderung
Leistungsbeschreibung
Bei Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug besteht in folgenden Fällen eine Mitteilungspflicht:
- wenn sich die Miete/Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
 - wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
 - wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
 - wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (ALG II, Sozialgeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
 - beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).
 
Die Änderungen können zu einer Verringerung oder ggf. zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweise zum geänderten Einkommen
 - Nachweis zur geänderten Miete oder Belastung
 
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
