Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage
Leistungsbeschreibung
Der Bearbeitungsstatus der Zulassungsbescheinigung Teil II kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ein Service des Landes Niedersachsen