Straßenausbaubeiträge

Leistungsbeschreibung

Straßenausbaubeiträge werden zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der öffentlichen Verkehrsanlagen (Straßen, Wege und Plätze) erhoben.  Dies bedeutet mit anderen Worten, dass, wenn im Laufe der Zeit eine Straße, für die bereits früher einmal Erschließungsbeiträge erhoben worden sind, erweitert, erneuert oder verbessert wird oder wenn eine Anlage hergestellt wird, die keine Bebaubarkeit vermittelt, hierfür Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Beitragspflichtig sind die Eigentümer derjenigen Grundstücke, die entweder unmittelbar an der ausgebauten Straße anliegen oder die als Hinterliegergrundstücke rechtlich abgesicherte Zuwegungen haben.

Die Stadt übernimmt einen Eigenanteil an den Ausbaukosten, der umso größer ist, je stärker die Nutzung der ausgebauten Straße durch die Allgemeinheit ist. Der auf die Beitragspflichtigen entfallende Anteil an den beitragsfähigen Kosten wird nach dem gleichen Schlüssel wie bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen verteilt: Je größer ein Grundstück und je mehr Vollgeschosse darauf vorhanden oder zulässig sind, umso höher ist der Beitrag.

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt oder den Gemeinden in deren Gebiet die ausgebaute Straße liegt.

Für den Ausbau im Stadtgebiet Lehrte liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Lehrte, Fachdienst Straßen und Verkehr.

 

Rechtsgrundlage

Straßenausbaubeitragssatzung vom 16.05.2001

Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)