Schadenfälle Kommunaler Schadenausgleich Hannover (KSA)

Leistungsbeschreibung

Sofern einem Dritten ein Schaden aufgrund einer öffentlichen Einrichtung entsteht, muss dieser der Stadt gemeldet werden. Es erfolgt sodann eine Prüfung der Eintrittspflicht.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt oder den Gemeinden in deren Gebiet die öffentliche Einrichtung liegt.  

Für Schäden, die durch eine Verkehrseinrichtung verursacht wurden, ist die Stadt Lehrte, Fachdienst Straßen und Verkehr zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Schadensbericht (Name, Anschrift, was ist wo passiert) mit Fotos

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung durch die Stadt muss beim KSA innerhalb von 2 Wochen nach Schadensereignis erfolgen.

Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch

Verrechnungsgrundsätze des KSA