Spenden und Zuwendungsbestätigungen

Leistungsbeschreibung

Ausgaben zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52-54 Abgabenordnung (AO) können bei der spendenden Person unter Berücksichtigung bestimmter Höchstsätze im Rahmen der Einkommensbesteuerung abgezogen werden. Dazu ist dem zuständigen Finanzamt eine Zuwendungsbestätigung (bisher Spendenbescheinigung) vorzulegen.

Zu den steuerbegünstigten Zuwendungen gehören Spenden und unter bestimmten Voraussetzungen auch Mitgliedsbeiträge einschließlich Umlagen und Aufnahmegebühren.

Spenden sind freiwillige Geld- oder Sachleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden und die kein Entgelt für eine Gegenleistung darstellen. Nicht zu den steuerbegünstigten Zuwendungen gehören Dienstleistungen oder die Überlassung von Nutzungsmöglichkeiten. Unentgeltliche Arbeitsleistungen für einen Verein oder die kostenlose Überlassung von Räumen oder Fahrzeugen sind keine Spenden.

Steuerbegünstigte Zwecke sind:

  • gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO)     
  • mildtätige Zwecke (§ 53 AO)
  • kirchliche Zwecke (§ 54 AO).

Gemeinnützige Zwecke sind beispielsweise:

  • die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens,
  • die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports; Schach gilt als Sport,
  • die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesen in der Bundesrepublik Deutschland,
  • die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports.

An wen muss ich mich wenden?

Beabsichtigen sie eine Spende an die Stadt Lehrte bzw. eine Einrichtung der Stadt Lehrte zu tätigen, treten Sie bitte zunächst mit dem zuständigen Fachdienst bzw. der Einrichtungsleitung in Kontakt. Bei unbekanntem Ansprechpartner stellen Sie Ihre Anfrage gerne an das Sachgebiet Finanzen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Erstellung einer Zuwendungsbestätigung werden bei Sachspenden eine Rechnungskopie (bei neuen Gebrauchsgegenständen) bzw. eine Artikelbeschreibung inklusive Fotos (bei gebrauchten Gegenständen) benötigt.

Anträge / Formulare

Nach erfolgtem Spendenangebot wird der zuständige Fachdienst bzw. die Einrichtung einen internen Antrag zur Spendenannahme stellen und weiterleiten. Nach der offiziellen Annahme der Spende durch das zuständige Organ, darf die Spende verwendet werden.