Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks: Anmeldung

Leistungsbeschreibung

Die Zusatzversorgungskasse für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk VVaG gewährt Beschäftigten des Steinmetz- und Steinbildhauergewerbes Beihilfen zur Rente aus der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung.

Wenn Sie tarifvertraglich gebundener Unternehmer im Steinmetz- und Steinbildhauergewerbe sind, besteht für Sie eine Mitgliedschafts- und Beitragspflicht und Sie müssen Ihr Unternehmen bei der Zusatzversorgungskasse für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk anmelden. Außerdem müssen Sie monatlich die Lohndaten Ihrer Beschäftigten melden.

An wen muss ich mich wenden?

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Niedersachsen