UMWELTINFORMATIONSGESETZ (UIG)

Nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) hat jede Person Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Das UIG gilt in Niedersachsen in Verbindung mit dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG). Informationspflichtige Stellen im Sinne des Gesetzes sind vor allem die öffentlichen Verwaltungen und damit auch die Stadt Lehrte. Der Zugang zu Umweltinformationen kann auf Antrag durch Auskunftserteilung, Akteneinsicht oder in anderer Weise erfolgen.

Für die Gewährung des Zugangs zu Umweltinformationen können Verwaltungskosten in Form von Gebühren und Auslagen erhoben werden.

Bitte beachten Sie, dass die verfügbaren Daten nicht aufbereitet werden und die Stadt Lehrte Ihnen ausschließlich die tatsächlich vorhandenen Daten zugänglich machen kann – eine Verpflichtung zur Informationsbeschaffung sieht das UIG nicht vor.

Veröffentlichung von Umweltgutachten

Die Stadt Lehrte möchte den Zielen des UIG Rechnung tragen und den Zugang zu Umweltinformationen erheblich erleichtern. So werden vom Sommer 2020 an Fachgutachten mit umweltrelevantem Bezug auf der Homepage der Stadt Lehrte veröffentlicht. Auf diese Weise erhalten Bürgerinnen und Bürger zu jeder Zeit und ohne ein Antragserfordernis uneingeschränkten Zugriff auf diese Unterlagen.

Bei allen veröffentlichten Gutachten handelt es sich um unveränderte Originaldokumente. Zu jedem Gutachten ist ein gesondertes Dokument mit einer kurzen Einführung hinterlegt.

Die Gutachten sind thematisch nach Kategorien geordnet und auf den folgenden Seiten abrufbar.