Bauen

Fachdienst Bauordnung

Der Fachdienst Bauordnung ist für Sie zuständig als

Untere Bauaufsichtsbehörde

für Bauberatungen, Baugenehmigungen, Bauvoranfragen, Baukontrollen, Eintragung von Baulasten, die Bearbeitung von Bauordnungswidrigkeiten und die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen.

und als

Untere Denkmalschutzbehörde

für die denkmalrechtlichen Genehmigungen der Bau- und Bodendenkmale innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs der Stadt Lehrte.

Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß § 86 Abs. 8 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) wird der Beginn der elektronischen Kommunikation für alle Verfahren nach § 3a Abs. 1 Satz 1 NBauO mit der unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Lehrte auf den 01.01.2024 festgelegt.

Formulare

Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 NBauO

Abgeschlossenheitsantrag

Antrag auf Abweichung Ausnahme Befreiung zu § 66 NBauO

Antrag auf Akteneinsicht

Antrag auf Baulasteintragung

Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64 NBauO

Bauvoranfrage gemäß § 73 NBauO

Bescheinigung nach EStG

Antrag auf Denkmalrechtliche Genehmigung (Denkmalantrag)

Mitteilung nach § 62 NBauO

Merkblatt Abgeschlossenheitsbescheinigung 2021

 

Rechtsgrundlagen:

Baugesetzbuch (BauGB)

Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

Durchführungsverordnung zur NBauO (DVO-NBauO)

Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO)

Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG)

Weitere Informationen und Gesetzestexte zum Thema Bauen finden Sie unter anderem beim Ministerium Umwelt, Energie Bauen und Umweltschutz und dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege.