Maßnahmen an privaten Anwesen

Neben den Projekten aus dem Handlungsprogramm des Dorfentwicklungsplans können auch Förderanträge für Vorhaben an privaten Anwesen gestellt werden. Antragsberechtigt sind alle Eigentümer eines förderfähigen Anwesens. Dies sind in der Regel ortsbildprägende oder landschaftstypische Altbauten bis 1945er Baujahr sowie landwirtschaftlich genutzter oder ehemals landwirtschaftlich genutzten Bausubstanz.

Für die Erneuerung von Fenstern, Türen und Toren, die Sanierung von Fassaden und Dächern, die Gestaltung von Hofräumen, Einfriedungen, die Umnutzung von Gebäuden sowie die Revitalisierung leerstehender Bausubstanz können Eigentümer ortsbildprägender oder landwirtschaftlich genutzter Gebäude finanzielle Unterstützung erhalten.

Auch diese Förderung regelt die ZILE-Richtlinie (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung).

In dem Flyer Förderung von privaten Anwesen finden Sie alle wesentlichen Informationen in Kürze zusammengefasst.

Bei der Umsetzung der Maßnahmen an privaten Anwesen sind die Gestaltungsempfehlungen, die im Dorfentwicklungsplan (Kapitel 7.4) enthalten sind, zu beachten. Beispielsweise werden nur naturrote Hohlfalzziegel, die nicht engobiert sind, sowie Holzfenster und keine Kunststofffenster mit den Fördermitteln der Dorfentwicklung finanziell unterstützt.

Für Fragen zur Förderung können Sie mit Herrn Kohring Kontakt aufnehmen.

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