Gleichstellungsbeauftragte (GB), Migration und Teilhabe

Rollstuhlgerecht
nein
Aufzug vorhanden
nein

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Öffnungszeiten

Es gibt keine festen Sprechzeiten. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Email einen Termin.

Anschrift
Postanschrift Stadt Lehrte
Rathausplatz 1
31275Lehrte

Seit 1989 gibt es hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte bei der Stadt Lehrte. Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Verwaltung bei der Umsetzung des Verfassungsauftrages, bestehende Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern zu verringern. Ihre Aufgaben sind größtenteils interner Natur (Beteiligung an Stellenbesetzungsverfahren und Mitwirkung bei Vorhaben, die gleiche Lebensverhältnisse der Geschlechter betreffen), die Gleichstellungsbeauftragte wirkt aber auch in die Stadtgesellschaft. Auf diesen Seiten finden Sie Informationen über die externen Aufgabenbereiche der Gleichstellungsbeauftragten und weitere relevante Angebote.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist außerdem zuständig für das Thema Migration und Teilhabe. Die entsprechenden Informationen finden Sie auf der Seite im Bereich Familie, Bildung und Soziales oder direkt unter https://www.lehrte.de/mut.

 

 

Frauennamen fehlen im Straßenraum: Vorschläge für ehrungswürdige Frauen aus der Bevölkerung erbeten

Stand heute sind nach eigener Zählung 63 der 650 Straßen in Lehrte nach Männern benannt, aber nur fünf nach Frauen. Darunter sind die drei erst kürzlich nach Masha Katz, Grete Sehlmeyer und Emma Bahlke benannten Straßen. Wenn ab sofort Straßen in Lehrte grundsätzlich nach Frauen benannt würden und keine Männer mehr zum Zuge kämen würde Lehrte etwa zur Mitte dieses Jahrhunderts einem proportionalen Verhältnis der beiden großen Geschlechter nahekommen.

Dr. Freya Markowis, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Lehrte: „An dieser Stelle zeigt sich die fehlende Gleichberechtigung von Frauen über die Zeit sehr deutlich. In Lehrte inklusive den Ortsteilen fehlen Frauen im öffentlichen (Straßen-)Raum. Die Verdienste von Männern wurden jahrhundertelang eher anerkannt, die von Frauen häufig übersehen. Begabte, erfolgreiche und engagierte Frauen wurden oft absichtlich unsichtbar gemacht, auf den häuslichen Bereich beschränkt oder in den Schatten ihrer Väter, Ehemänner oder Brüder gedrängt. Das widerspricht seit Mai 1949 dem Grundgesetz, das in Artikel 3 Absatz 2 die Gleichberechtigung der Geschlechter festlegt. Und die öffentliche Hand verpflichtet, bestehende Ungleichheiten zu verringern. Das soll jetzt in Bezug auf Straßennamen in Lehrte gezielt geschehen, dabei helfen die aktuellen Beschlüsse des Stadtrates. Dort wurde unter anderem festgelegt, dass die Stadt bei Vorschlägen für die Benennung von Straßen prioritär Frauen in den Blick nehmen wird.“

Frau Dr. Markowis und Herr Dr. Jens Mastnak, Leiter des städtischen Archivs, würden sich über weitere Hinweise aus der Lehrter Bevölkerung freuen. 

Dazu Herr Dr. Jens Mastnak: "Wenn Sie jemanden vorschlagen möchten ist Folgendes wichtig: Straßen werden ausschließlich nach bereits verstorbenen Personen benannt. Vor allem kommen Frauen in Frage, deren Einsatz für das Gemeinwohl, für Demokratie und Rechtsstaat erwähnenswert ist, die besondere Leistungen in Wissenschaft, Sport, Musik, Kunst, Literatur etc. erbrachten, sich durch ein hohes Ansehen und eine große Akzeptanz in der Bevölkerung auszeichnen, eine besondere Bedeutung für die Stadt Lehrte besitzen, einen besonderen Bezug zum jeweiligen Ort innehaben oder Opfer des nationalsozialistischen Terrors waren. Das könnte also zum Beispiel die erste Ortsbrandmeisterin sein oder eine Musikerin.“ 

Bitte melden Sie sich daher mit geeigneten Namen, wenn möglich inklusive weiteren Informationen, z.B. Geburts- und Sterbedaten, Ortsteil und Informationen über den Lebenslauf/die besonderen Verdienste der Frauen möglichst per Email an gleichstellung@lehrte.de oder stadtarchiv@lehrte.de. Sie können alternativ auch unter 05132/505-1031 anrufen.