Förderung von Ferienmaßnahmen für psychosozialbelastete Familien
Alle jungen Menschen sollen Teilhabe an der Gesellschaft haben und ein Highlight ist es, wenn sie die Möglichkeit haben, an einer Ferienfreizeit teilzunehmen. Seit 2025 hat der Bereich der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Lehrte eine neue Fördermöglichkeit für Kinder und Jugendliche aus psychosozialbelasteten Familien.
Ziel der Förderrichtlinie ist es, eine bedarfsgerechte, transparente und einfache Förderung für Familien zu schaffen, die nicht so viele Möglichkeiten haben und nicht von anderen Mitteln gefördert werden, wie z.B. durch das „Bildung und Teilhabe“ (BuT) Paket der Region Hannover.
Wer ist förderberechtigt?
Kinder und Jugendliche aus psychosozialbelasteten Familien mit Wohnsitz in Lehrte, die keine BuT Berechtigung haben.
Welche Freizeiten kommen in Frage?
Alle Freizeiten eines öffentlichen oder eines gem. § 75 KJHG anerkannten Trägers der Jugendhilfe sind förderfähig. Klassenfahrten und Konfirmationsfreizeiten sind ausgenommen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Als Höchstbetrag kann ein anteiliger Zuschuss von 50 % oder ein Maximalbetrag von bis zu 150,00 € an den Gesamtkosten der Ferienfreizeit bezuschusst werden.
Eine Eigenbeteiligung der Kosten wird vorausgesetzt.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Ganz einfach! Sie müssen einen Antrag ausfüllen und Sie brauchen eine schriftliche Stellungnahme von einer Fachkraft an der Sie angebunden sind. Das kann das Jugend- oder Sozialamt sein, eine Beratungsstelle, ein Schulsozialarbeiter*in oder, oder, oder.
Die Stellungnahme ist formlos und muss darstellen, warum die Teilnahme an einer Freizeit für erforderlich erachtet wird.
Was brauche Antragsstellenden?
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine Ferienmaßnahme
- Flyer o.ä. der Ferienfreizeit und Teilnahmebestätigung des Trägers (Veranstalter)
- schriftliche Stellungnahme einer Fachkraft incl. der Befürwortung für die Teilnahme
Mehr Infos finden Sie in der beigefügten Förderrichtlinie.